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Eine Stimme für Europa, drei Stimmen für Rostock

Wahlbenachrichtigungen sind verschickt, Briefwahl ist schon jetzt möglich

Rostock (HRPS) • Am 9. Juni 2024 finden die 10. Direktwahl zum Europäischen Parlament sowie die 8. Wahl zur Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock statt. Wer wahlberechtigt ist und noch keine Wahlbenachrichtigung hat, sollte sich umgehend bei der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle unter Tel. 0381 381-1820 und -1821 bzw. E-Mail: briefwahl@rostock.de melden.

Wer am 9. Juni 2024 nicht an der Wahl teilnehmen kann und wahlberechtigt ist, hat schon jetzt die Möglichkeit zur Stimmabgabe in der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle. Sie hat ihren Sitz in der Industriestraße 8. Alternativ können auch Briefwahlunterlagen beantragt werden. Am einfachsten ist dies unter der Internetadresse www.rostock.de/briefwahl. Dann werden die Wahlunterlagen per Post verschickt. Unter dieser Internetadresse sind auch alle Informationen zu Wahlberechtigungen, Öffnungszeiten und Fristen zu finden.

Für die Europawahl ist ein landesweit einheitlicher Stimmzettel auszufüllen. Insgesamt 34 Wahlvorschläge sind auf dem Stimmzettel enthalten. Wahlberechtigte haben eine Stimme, die durch Ankreuzen am rechten Stimmzettelrand vergeben wird. Mehr als ein Kreuz oder Ergänzungen machen den Stimmzettel ungültig.

Die Bürgerschaftswahl erfolgt in fünf Wahlbereichen. Zum Wahlbereich 1 gehören die Ortsteile Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen, Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Lichtenhagen und Groß Klein. Der Wahlbereich 2 umfasst Lütten Klein, Evershagen und Schmarl. Zum Wahlbereich 3 gehören Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide, Südstadt und Biestow. Die Kröpeliner-Tor-Vorstadt und die Stadtmitte bilden den Wahlbereich 4. Im Wahlbereich 5 sind Brinckmansdorf, Dierkow-Neu, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof und Jürgeshof zusammengefasst. Die Stimmzettel enthalten 20 Wahlvorschläge, im Wahlbereich 5 sogar 21.

Bei der Bürgerschaftswahl können bis zu drei Stimmen vergeben werden. Sie können alle drei einer auf dem Stimmzettel stehenden Person gegeben, aber auch verteilt werden. Wenn mehr als drei Stimmen abgegeben werden, sind alle Stimmen auf dem Stimmzettel ungültig.

Die Auszählung der Wahlergebnisse erfolgt grundsätzlich erst nach Schließung der Wahllokale am Wahltag ab 18 Uhr. Dies gilt auch für die Auszählung durch die Briefwahlvorstände.

Quelle: HRO-News.de | Rubrik: Politik | Di., 20.01.1970 - 21:44 Uhr | Seitenaufrufe: 52
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